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Blitzer, wo darf er stehen und wo nicht?

Wo darf die Polizei überhaupt Blitzer aufstellen?

Im Jahr 2015 beschrieb das Statistische Bundesamt in ihrem Bericht zur Unfallentwicklung auf deutschen Straßen, dass 13 Prozent der Unfälle auf nicht angepasste Geschwindigkeit zurück zuführen sei. Dies ist natürlich nicht unbedingt schön. Aber darf der Blitzer überall stehen?  Gibt es Regeln, oder spielt die Tagesform des Polizeibeamten eine Rolle? wir gehen der Sache auf den Grund. 

Wenn die Polizei bzw. die Ordnungsbehörden in Deutschland im Rahmen der Messung der Geschwindigkeit von Fahrzeugen Blitzer aufstellen, müssen gewisse Richtlinien befolgt werden. Hierzu gibt es jedoch keinen bundesweit einheitlichen Katalog. Vielmehr gelten in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen. Fazit, der Polizeibeamte darf nicht nach Gutdünken handeln, aber eine einheitliche Gesetzgebung sieht anders aus. Typisch Deutsch also ;-)

 

In vielen Bundesländern ist es beispielsweise lediglich erlaubt, den Verkehr durch Blitzer nur an bestimmten Orten zu überwachen.

Hierzu gehören unter anderem häufig:

 

  • schutzwürdige Straßenabschnitte (beispielsweise vor Altenheimen, Kindergärten oder Schulen)
  • Unfallhäufungsstellen bzw. -strecken
  • gefahrenträchtige Stellen

Welche Richtlinien haben nun die jeweiligen Bundesländer?

Eine allgemeine Richtlinie gibt es, man möchte es kaum meinen: Die allgemeinen Richtlinien hierzu sehen vor, dass ein Auto nicht direkt hinter einem Schild geblitzt werden darf. Der Fahrer erhält also etwas Raum, um die Geschwindigkeit anzupassen.

Die maßgeblichen Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, wo die Polizei bzw. die Kommunen einen Starenkasten aufstellen dürfen und welcher Abstand nach einem Geschwindigkeits- bzw. Ortseingangsschild eingehalten werden muss.

Baden-Württemberg 150 m
Bayern 200 m
Berlin Geschwindigkeitsbegrenzungsschild: 75 m
Ortstafel: 150 m
Brandenburg 150 m
Bremen 150 m
Hamburg keine Begrenzung
Hessen 100 m
Mecklenburg-Vorpommern auf Autobahnen: 250 m
auf Kraftfahrstraßen: 100 m
Niedersachsen 150 m
Nordrhein-Westfalen keine Begrenzung
Rheinland-Pfalz 100 m
Saarland keine Begrenzung
Sachsen 150 m
Sachsen-Anhalt 100 m
Schleswig-Holstein 150 m
Thüringen 200 m

Beachten Sie: Wenn die Behörden in Deutschland Blitzer aufstellen, ist der oben genannte Abstand nur für den Bereich nach der Geschwindigkeitsbegrenzung gültig. Vor einem Orts- oder Temposchild gilt dies nicht. Werden Fahrer mit ihrem Auto also kurz vor einer Ortsausgangstafel geblitzt, ist die Messung meist regelkonform. 

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